Allgemeine Geschäftsbedingungen Empfehlungsprogramm
Letzte Aktualisierung: 15.03.2024
Im Rahmen des Maison Close Empfehlungsprogramms wird jede Person, die die Marke Maison Close kennt (nachfolgend der „Empfehlende“), eingeladen, Prämien (nachfolgend „Empfehlungsbonus“) zu erhalten, indem sie andere Personen (die „Geworbenen“) dazu einlädt, Produkte ab einem Mindestbestellwert auf der Website www.maison-close.com (nachfolgend die „Website“) zu kaufen. Die Geworbenen profitieren ebenfalls von einem Empfehlungsbonus.
Die vorliegenden Bedingungen des Maison Close Empfehlungsprogramms gelten für Empfehlende und Geworbene (gemeinsam die „Teilnehmer“).
Maison Close behält sich das Recht vor, die Bedingungen des Empfehlungsprogramms jederzeit und aus beliebigem Grund auszusetzen, zu beenden oder zu ändern. Ein bereits gemäß den Bedingungen des Empfehlungsprogramms und vor einer Änderung, Aussetzung oder Beendigung erworbener Empfehlungsbonus bleibt gemäß den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Bedingungen gültig.
Artikel 1 – Veranstalter
Diese Empfehlungsaktion wird von der Gesellschaft Muse Maison Close organisiert, einer vereinfachten Aktiengesellschaft französischen Rechts, eingetragen im Handelsregister von Marseille unter der SIREN-Nummer 878760495, mit Sitz in 560 Avenue du Garlaban, 13420 Gémenos, Frankreich.
Alle Anfragen zu weiteren Informationen über dieses Empfehlungsprogramm, seine allgemeinen Bedingungen oder seine Umsetzung sind an die Gesellschaft Muse Maison Close an die oben genannte Adresse oder per E-Mail an folgende Adresse zu richten: satisfaction@maison-close.com.
Artikel 2 – Teilnahmeberechtigung
2.1 Bedingungen für den Empfehlenden
- Der Empfehlende muss volljährig, geschäftsfähig und eine natürliche Person sein.
- Er muss seinen Wohnsitz in einem der folgenden Länder haben: Frankreich, Kanada oder Belgien.
- Eigenwerbung ist nicht gestattet: Ein Empfehlender darf sich nicht selbst oder eine Person desselben Haushalts werben.
- Damit die Empfehlung gültig ist, müssen Empfehlender und Geworbener zwei verschiedene Personen sein und/oder dürfen nicht im selben Haushalt leben.
- Es besteht keine Verpflichtung für den Empfehlenden, bereits eine Bestellung bei Maison Close aufgegeben zu haben.
2.2 Bedingungen für den Geworbenen
- Der Geworbene muss volljährig, geschäftsfähig und eine natürliche Person sein.
- Der Geworbene darf nicht unter Vormundschaft, Pflegschaft oder gerichtlichem Schutz stehen.
- Der Geworbene muss seinen Wohnsitz in einem der folgenden Länder haben: Frankreich, Kanada oder Belgien.
- Das Empfehlungsangebot ist nur gültig, wenn der Geworbene zum Zeitpunkt seiner Bestellung noch nie Kunde von Maison Close war.
- Ein Geworbener kann nur einmal und ausschließlich für seinen ersten Einkauf geworben werden.
Artikel 3 – Empfehlungsbonus
Der Empfehlungsbonus kann wie folgt erhalten werden:
- Der Empfehlende teilt seinen von Maison Close bereitgestellten Empfehlungslink (der „Empfehlungslink“). Der Empfehlende ist nicht berechtigt, den Empfehlungslink für bezahlte Werbeaktionen oder Online-Werbung zu verwenden.
- Eine Person, die diesen Link erhalten hat (der „Geworbene“), tätigt erstmals eine verbindliche Bestellung auf der Website, die später nicht storniert wird und deren Betrag nach Abzug von Rabatten mindestens 60 € beträgt.
- Der Empfehlende erhält daraufhin als Belohnung einen Rabatt von 15 % ab einem Einkaufswert von 60 € des Geworbenen, für jeden Geworbenen, der erstmals eine Bestellung auf der Website aufgibt und diese nicht storniert.
- Der Geworbene erhält ebenfalls einen Rabatt von 15 % ab einem Einkaufswert von 60 € auf seine erste Bestellung auf der Website, sofern diese nicht storniert wird.
- Das Angebot ist 30 Tage ab dem Datum gültig, an dem der Empfehlende die Einladung versendet hat.
- Empfehlungsboni sind kumulierbar. Werden mehrere zulässige Empfehlungen im Rahmen dieses Programms durchgeführt, erhält der Empfehlende mehrere Belohnungen. Ein Empfehlender kann jedoch innerhalb von 24 Stunden nicht mehr als fünf (5) Belohnungen erhalten.
- Der Empfehlende erhält seinen Empfehlungsbonus an dem Tag, an dem der Geworbene seine Bestellung aufgibt, und nur, sofern diese nicht storniert wird. Falls der Geworbene eine Rückerstattung für die Bestellung beantragt, wird der Empfehlungsbonus für beide Parteien annulliert und muss an Maison Close zurückerstattet werden, sofern er bereits verwendet wurde.
- Der Empfehlende wird per E-Mail benachrichtigt, sobald ein Geworbener einen Kauf tätigt. Maison Close wird jedoch keine Informationen über die gekauften Produkte weitergeben.
- Die Empfehlungsboni sind 30 Tage ab ihrem Ausstellungsdatum gültig.
- Sie können nicht mit anderen Rabattcodes, laufenden Angeboten oder Aktionen kombiniert werden.
- Empfehlender und Geworbener müssen unterschiedliche Personen sein. Das Maison Close Empfehlungsprogramm darf ausschließlich zu privaten und keinesfalls zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.
Artikel 4 – Weitergabe der Empfehlungslinks
Der Empfehlende darf den Empfehlungslink weder teilen noch veröffentlichen, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass die Empfänger die Einladung zusammen mit dem Empfehlungslink zu schätzen wissen. Der Versand darf keinesfalls in Form von Spam erfolgen.
Der Empfehlende verpflichtet sich sicherzustellen, dass Maison Close sowie deren Geschäftsführer, leitende Angestellte, Mitarbeiter und Anteilseigner im Falle einer rechtswidrigen Weitergabe oder Verbreitung des Empfehlungslinks weder haftbar gemacht noch Gegenstand von Beschwerden werden.
Artikel 5 – Schutz personenbezogener Daten
Maison Close verarbeitet als Verantwortlicher die personenbezogenen Daten des Empfehlenden und des Geworbenen gemäß den Bestimmungen des französischen Datenschutzgesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 in seiner geänderten Fassung sowie der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (DSGVO), im Rahmen des in diesen Bedingungen beschriebenen Empfehlungsprogramms.
Die im Rahmen des Empfehlungsprogramms erhobenen Daten des Geworbenen werden von Maison Close zu Zwecken der kommerziellen Akquise auf Grundlage des berechtigten Interesses von Maison Close und innerhalb der gesetzlichen Grenzen verarbeitet.
Der Empfehlende und der Geworbene verfügen gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen über folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft;
- Recht auf Berichtigung;
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung;
- Recht auf Datenübertragbarkeit;
- Recht auf Löschung;
- Widerspruchsrecht;
- Recht, Anweisungen zum Umgang mit den eigenen Daten im Todesfall zu erteilen.
Diese Rechte können ausgeübt werden, indem Maison Close kontaktiert wird:
- Per E-Mail: satisfaction@maison-close.com
- Per Post: Muse Maison Close, 560 Avenue du Garlaban, 13420 Gémenos, Frankreich.
Der Empfehlende und der Geworbene haben außerdem das Recht, bei einer zuständigen Datenschutzbehörde, insbesondere der CNIL, Beschwerde einzulegen.
Die Teilnehmer werden darüber informiert, dass die Verarbeitung der oben genannten personenbezogenen Daten erforderlich ist, um am Empfehlungsprogramm teilzunehmen. Jede Person, die vor der Bestätigung einer Empfehlung die Löschung ihrer Daten verlangt, gilt als vom Programm zurückgetreten.
Der Geworbene wird bei der Kontaktaufnahme über die Identität seines Empfehlenden informiert. Seine Daten werden ausschließlich verwendet, um ihm das vom Empfehlenden vorgeschlagene Angebot zu übermitteln, und dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung für weitere Mitteilungen genutzt werden.
Artikel 6 – Verschiedenes
Maison Close behält sich das Recht vor, jede Teilnahme am Empfehlungsprogramm zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie nicht mit betrügerischen Aktivitäten verbunden ist, und alle erforderlichen Maßnahmen zu deren Beendigung zu ergreifen.
Ein Empfehlungsbonus, der durch betrügerische Aktivitäten oder unter Verstoß gegen die Bedingungen des Programms erlangt wurde, ist ungültig. Maison Close kann dessen Rückerstattung verlangen.
Maison Close kann die Bedingungen des Empfehlungsprogramms jederzeit und aus beliebigem Grund aussetzen, beenden oder ändern.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig. In diesem Fall verpflichten sich die Teilnehmer, eine Regelung anzuerkennen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt.
Soweit gesetzlich zulässig, unterliegen die Bedingungen des Maison Close Empfehlungsprogramms ausschließlich französischem Recht und werden entsprechend ausgelegt.